AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der CFC

sowie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CFC - Händler des CFC® eShop-Partnerkonzeptes


Nachfolgende Regelungen gelten zur Vereinfachung des Textes wenn „CFC“ genannt wird sowohl für die Firma CFC direkt als auch für etwaige CFC - Händler des CFC® eShop-Partnerkonzeptes.


I. Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Lieferungen der CFC werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen wird unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.


II. Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote der CFC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die CFC. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 30 Tage an die Bestellungen gebunden.

2. Die Verkaufsangestellten der CFC sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der CFC und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.


III. Preise

Sämtliche Preisangaben schließen die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile ein. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.


IV. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen & Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB steht Ihnen - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:


Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder e-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist bei Geschäften mit CFC zu richten an:

Firma CFC CarFilmComponents e.K., Inhaber: Marcus-Marcel Knoch, Tiefenbachring 10 - 12, 82398 Polling; e-Mail: widerruf@CFC.de, Fax: +49(0)881/92755-55

Bei Geschäften mit CFC-Händlern des CFC® eShop-Partnerkonzeptes ist er zu richten an die Ihnen in der Bestell-Bestätigungsemail mitgeteilten Adresse.


Ausschluss:

Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht besteht bei Verträgen:

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. KFZ-spezifische AutoGlasFolien, KFZ-spezifische LackschutzFolien, Maßgefertigte Zuschnitte und Rollenabschnitte) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde. (Prüfen Sie daher besonders sorgfältig bei fahrzeugspezifischen Artikeln das Baujahr und die Modellreihe Ihres Fahrzeuges! Vergleichen Sie hierzu alle angegebenen Fahrzeugtypen und deren Angaben. Beachten Sie auch unbedingt die Baujahrangabe. Beispiel: (02/05-) bzw. (-02/05) bezieht sich immer auf Modellreihen die auch tatsächlich ab bzw. bis zu dem jeweiligen angegebenen Datum gebaut worden sind. Vorgänger- oder Nachfolgemodellreihen sind dabei nicht mit inbegriffen. Beachten Sie auch unbedingt dass die Erstzulassung (EZ) laut Kfz-Schein außerhalb der Baujahresangabe liegen kann! Da wir für Sie die oben genannten Artikel nach Ihren konkreten Angaben spezifisch anfertigen ist somit ein Widerruf ausgeschlossen).

2. zur Lieferung von Audio oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind oder die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.

3. zur Lieferung von Waren, die aufgrund einer bestimmten Angebotsaktion rabattiert sind oder als Restposten bzw. wegen geringer Mängel (2. Wahl) günstiger verkauft werden.


Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,00 beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.


V. Lieferzeiten, Teillieferung

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der CFC nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, auch wenn sie bei Lieferanten der CFC oder deren Unterlieferanten eintreten, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die CFC bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

3. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 2 von mehr als einem Monat (im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt eine Dreimonatsfrist) sind die CFC und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den, in Ziffer 2 genannten Gründen, besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der CFC schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

4. Die CFC ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.


VI. Lieferung, Transport, Gefahrtragung

1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die CFC zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr übernommen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die CFC von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der CFC unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die CFC berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

4. Eine Transportversicherung wird die CFC nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.


VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

1. Die CFC gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr beträgt die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche 1 Jahr ab Lieferung der Produkte.

2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist es erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für die CFC eine der beiden Arten der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.

5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die CFC eine Gewährleistung von einem Jahr.

6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die CFC zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die CFC behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

9. Artikel die nicht von der CFC bezogen wurden, werden unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die CFC behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die CFC ab.

3. Die im Eigentum der CFC stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die CFC abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.

4. Die CFC behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden. CFC wird diese Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

5. Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt andauert, zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung der Vorbehaltsware sowie Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der CFC berechtigt. Bei vertraglich voraus gesetzten Weiterverkauf gilt diese Regelung nicht.

6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der CFC stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die CFC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der CFC hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


IX. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach den Rechnungsangaben. Ansonsten ist die Fälligkeit mit dem Zustandekommen des Vertrages (Ziff. II) gegeben.

2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der CFC geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die CFC ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der CFC entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der CFC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Gegenüber Ansprüchen der CFC kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Die CFC ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist CFC berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache anzurechnen.

5. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.


X. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die CFC für verschuldete Schäden, wobei die Ersatzpflicht für Sachschäden auf typischer Weise entstehenden Schaden beschränkt ist.

2. Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. CFC haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet CFC nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus § 1 und 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

3. Wenn und soweit die Haftung der CFC ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CFC.


XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der CFC bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Firma CFC Inhaber Marcus-Marcel Knoch.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Weilheim i. OB ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Teilnichtigkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL -Abkommen) ausgeschlossen wird.

2. Die CFC ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Die CFC ist weiter berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der CFC beachtet.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Hauptsitz der Firma CFC CarFilmComponents e.K.

Tiefenbachring 10 - 12 in 82398 Polling

Inhaber der Firma ist Marcus-Marcel Knoch

Telefon: +49 (0)881/92755-0
Fax: + 49 (0)881/92755-55
info@CFC.de

www.CFC.de


Hauptsitz und Kontaktdaten des CFC-Händlers des CFC® e-Shop-Partnerkonzeptes entnehmen Sie bitte der an Sie gesendeten Bestell-Bestätigungsemail.


Stand 04/2022