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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CFC®
sowie
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
CFC®Händler des CFC®eShop-Partnerkonzeptes
Nachfolgende Regelungen gelten zur Vereinfachung
des Textes wenn „CFC“ genannt wird sowohl für
die Firma CFC direkt als auch für etwaige
CFC-Händler des CFC®eShop-Partnerkonzeptes.
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der CFC
werden auf Grundlage der vorliegenden
Geschäftsbedingungen vorgenommen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Im Bereich des kaufmännischen
Geschäftsverkehrs gelten diese Bedingungen
spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen wird
unter Hinweis auf Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich
widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß
diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt
werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt
bleiben Individualvereinbarungen.
II. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der CFC sind freibleibend
und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss erfolgt
erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder
Lieferung durch die CFC. Der Kunde ist - soweit
nicht anders vereinbart - 30 Tage an die
Bestellungen gebunden.
2. Die Verkaufsangestellten der CFC sind nicht
befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der CFC und
dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.
III. Preise
Sämtliche Preisangaben schließen die
gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige
Preisbestandteile ein. Zusätzlich fallen Liefer-
und Versandkosten an und werden im Rahmen des
konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
IV. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen &
Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB steht
Ihnen - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über
Fernabsatzverträge - in Bezug auf die bei uns
gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe
der folgenden Belehrung zu:
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die
Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist,
nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der
Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache.
Der Widerruf ist bei Geschäften mit CFC zu
richten an:
Firma CFC
Inhaber: Marcus-Marcel Knoch,
Trifthofstrasse 58, 82362 Weilheim i. OB /
München, Germany
eMail:
info@CFC.de
Fax: +49(0)881/92755-55
Bei Geschäften mit CFC-Händlern des
CFC®eShop-Partnerkonzeptes ist er zu richten an
die Ihnen in der Bestell-Bestätigungsemail
mitgeteilten Adresse.
Ausschluss:
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend §
312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht besteht bei
Verträgen:
1. zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden (CFC
CutLine ThermoTec, CFC InterieurStyle, CFC
Lackschutzfolie, CFC CarbodyDesign, CFC
TribalDesign, CFC WindowDesign und CFC
CarbodyGraphics) oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
können oder deren Verfallsdatum überschritten
würde. (Prüfen Sie daher besonders sorgfältig
bei fahrzeugspezifischen Artikeln das Baujahr
und die Modellreihe Ihres Fahrzeuges!
Vergleichen Sie hierzu alle angegebenen
Fahrzeugtypen und deren Angaben. Beachten Sie
auch unbedingt die Baujahrangabe. Beispiel:
(02/05-) bzw. (-02/05) bezieht sich immer auf
Modellreihen die auch tatsächlich ab bzw. bis zu
dem jeweiligen angegebenen Datum gebaut worden
sind. Vorgänger- oder Nachfolgemodellreihen sind
dabei nicht mit inbegriffen. Beachten Sie auch
unbedingt dass die Erstzulassung (EZ) laut
Kfz-Schein außerhalb der Baujahresangabe liegen
kann! Da wir für Sie die oben genannten Artikel
nach Ihren konkreten Angaben spezifisch
anfertigen ist somit ein Widerruf
ausgeschlossen). Bitte beachten Sie weiterhin,
dass eine Gewährleistung für rückstandloses
Entfernen aufgebrachter Folien nur besteht bei
Kraftfahrzeugen mit Originallackierung.
2. zur Lieferung von Audio oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt
worden sind oder die in der Form von
Versteigerungen geschlossen werden.
3. zur Lieferung von Waren, die aufgrund einer
bestimmten Angebotsaktion rabattiert sind oder
als Restposten bzw. wegen geringer Mängel (2.
Wahl) günstiger verkauft werden.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden;
nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis
zu EUR 40,00 beträgt, haben Sie die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei.
V. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Liefertermine oder Fristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
2. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere
Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene
Hindernisse oder sonstige von der CFC nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, auch wenn
sie bei Lieferanten der CFC oder deren
Unterlieferanten eintreten, wird die Lieferfrist
für die Dauer dieses Ereignisses verlängert.
Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich
die CFC bei Eintritt einer dieser Ereignisse in
Lieferverzug befindet.
3. Für den Fall der Leistungsverhinderung im
Sinne von Ziffer 2 von mehr als einem Monat (im
kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt eine
Dreimonatsfrist) sind die CFC und der Kunde
berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen
Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen
als den in Ziffer 2 genannten Gründe besteht ein
Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für
den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich,
daß er der CFC schriftlich eine angemessene
Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit
Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
4. Die CFC ist berechtigt, Teillieferungen und
Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die
Teillieferung oder Teilleistung ist für den
Kunden nicht von Interesse.
VI. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das
Transportunternehmen geht die Gefahr auf den
Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder die CFC
zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten
oder Anfuhr übernommen hat. Wird der Versand auf
Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit
der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn
über.
2. Durch die Übergabe an das
Transportunternehmen wird die CFC von ihrer
Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware
geschieht auf Gefahr und für Rechnung des
Kunden. Das Transportunternehmen wird von der
CFC unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der
billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die CFC
berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu
verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die CFC nur
auf besondere schriftliche Anweisung auf
Rechnung des Kunden abschließen.
VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die CFC gewährleistet im Rahmen der
folgenden Bestimmungen, daß Lieferungen und
Leistungen frei von Mängeln im
gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Für
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt die
gesetzliche Gewährleistungszeit. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr beträgt die
Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche
1 Jahr ab Lieferung der Produkte.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14
Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich
anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
ist es erforderlich, daß der kaufmännische Kunde
seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind
Mängel und Schäden, die in ursächlichem
Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die
Vorschriften über Installation und Einsatz und
Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei
denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände
nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung
vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
verlangen. Ist für die CFC eine der beiden Arten
der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung) nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich, so beschränken sich die
Ansprüche des Kunden auf die andere Art der
Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal
fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen
(Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu
verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware
ausgewiesen sind, gewährt die CFC eine
Gewährleistung von einem Jahr.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu
gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware
eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines
und eine detaillierte Fehlerbeschreibung
beigefügt werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die
reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich
originalverpackt an die CFC zurückschicken. Für
aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch
den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung
nicht übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern
diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer
Nachbelastung der uns dadurch entstandenen
Aufwendungen. Die CFC behält sich eine
Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer
Lieferanten in diesen Fällen vor.
9. Artikel die nicht von der CFC bezogen wurden,
werden unter Nachbelastung der uns hierdurch
entstandenen Kosten zurückgesandt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die CFC behält sich das Eigentum an
gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der
Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und
Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter
Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt
in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
an die CFC ab.
3. Die im Eigentum der CFC stehende
Vorbehaltsware ist im kaufmännischen
Geschäftsverkehr für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus diese Versicherung werden an die
CFC abgetreten, wobei diese die Abtretung
annimmt.
4. Die CFC behält sich im kaufmännischen
Geschäftsverkehr das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer vor. Dabei wird im Zuge des
Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte
Saldo erfaßt, sofern Forderungen gegenüber dem
Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht
werden. CFC wird diese Sicherheiten nach ihrer
Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderung
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
5. Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt
andauert, zur Weiterveräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung der
Vorbehaltsware sowie Verbringung der
Vorbehaltsware in das Ausland nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der CFC
berechtigt. Bei vertraglich vorausgesetzten
Weiterverkauf gilt diese Regelung nicht.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im
Eigentum der CFC stehenden Sachen untrennbar
verbunden oder vermischt, erwirbt die CFC das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen
verbundenen oder vermischen Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware
zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der
CFC hinzuweisen und diese unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
IX. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrecht
1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich
nach den Rechnungsangaben. Ansonsten ist die
Fälligkeit mit dem Zustandekommen des Vertrages
(Ziff. II) gegeben.
2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf
die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der
CFC geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks
ausschließlich erfüllungshalber angenommen
werden. Die CFC ist darüber hinaus berechtigt,
als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung
eines der CFC entstandenen höheren Schadens
bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den
Nachweis zu führen, daß der CFC kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
3. Gegenüber Ansprüchen der CFC kann der Kunde
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Die CFC ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den
Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist CFC berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptsache anzurechnen.
5. Im kaufmännischen Verkehr ist ein
Zurückbehaltungsrecht und ein
Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit
Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
X. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher
Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die CFC für
verschuldete Schäden, wobei die Ersatzpflicht
für Sachschäden auf typischer Weise entstehenden
Schaden beschränkt ist.
2. Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich
aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen.
CFC haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
insbesondere haftet CFC nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein
Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann
nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus § 1 und 4
Produkthaftungsgesetz geltend macht.
3. Wenn und soweit die Haftung der CFC
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der CFC.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen
dem Kunden und der CFC bestehenden
Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz
der Firma CFC Inhaber Marcus-Marcel Knoch.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist Weilheim i. Obb ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
XII. Anwendbares Recht, Datenschutz,
Teilnichtigkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen
Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)
ausgeschlossen wird.
2. Die CFC ist berechtigt, die ihr vom Kunden
überlassenen Daten elektronisch zu speichern und
weiter zu verarbeiten. Die CFC ist weiter
berechtigt, Kundendaten, die sich aus den
Vertragsunterlagen ergeben oder die zur
Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte,
insbesondere an Kreditinstitute und
Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der
Auftragsabwicklung dient. Die geltenden
Bestimmungen des Datenschutzes werden von der
CFC beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
Hauptsitz und Kontaktdaten des CFC-Händlers des
CFC®eShop-Partnerkonzeptes entnehmen Sie bitte
aus der an Sie gesendeten Bestätigungsemail nach
Ihrer Bestellung.
Hauptsitz der Firma CFC:
Trifthofstrasse 58 in 82362 Weilheim i. Obb/München
- GERMANY
Inhaber der Firma ist Marcus-Marcel Knoch
Telefon: +49 (0)881/92755-0
Fax: + 49 (0)881/92755-55
info@cfc.de -
www.CFC.de |